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Prüfung des Jahresabschlusses 2022
a) Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung über die Durchführung der Prüfung für das Haushaltsjahr 2022
b) Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses 2022
c) Beschlussfassung über die Empfehlung an die Stadtvertretung zum Jahresabschluss, über die Verwendung des Jahresergebnisses und Erteilung der Entlastung des Bürgermeisters gem. § 96 Abs. 1 GO NRW
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