Abstimmungsdetails

Straßenbau An der Foche vom Gerottener Weg bis einschließlich der geplanten Wendefläche vor dem Parkplatz Freiherr-vom-Stein
1. Beschluss des Bauprogramms
2. Beschluss über den Verzicht eine Anliegerversammlung für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung

Beschlusstext:
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt für den Ausbau der Straße An der Foche von der Einmündung Gerottener Weg bis einschließlich der geplanten Wendefläche vor dem Parkplatz der Freiherr-vom-Stein-Straße inklusive dem Ausbau des unselbstständigen Stichwegs im Bereich der Häuser An der Foche 29b bis 35a - einschließlich der erforderlichen Anbindungen an das hiervon abgehende Straßennetz - folgendes Bauprogramm:
Ausbau der Anlage im Bereich vom Gerottener Weg bis zur Einmündung Goethestraße in Asphaltbauweise mit Pflasterrinnen und Straßenabläufen sowie einem Gehweg auf der westlichen Straßenseite
Ausbau der Anlage im Bereich von der Einmündung Goethestraße bis zum Ausbauende als Mischverkehrsfläche mit Randanlagen
Ausbau des unselbstständigen Stichwegs im Bereich der Häuser An der Foche 29b bis 35a in Pflasterbauweise mit Straßenabläufen
Errichtung von Parkbuchten im Einmündungsbereich der Goethestraße sowie im Abschnitt zwischen der Claudiusstraße und der Freiherr-vom-Stein-Straße
Straßenoberflächenentwässerung (betriebsfertig)
Wiederholte Herstellung der Straßenbeleuchtungseinrichtung (betriebsfertig)
Rechtsgrundlage für die Refinanzierung der Straßenbaumaßnahme sind §§ 127 ff. BauGB i.V.m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rösrath vom 27.09.1995 sowie § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) i.V.m. der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Rösrath vom 27.09.1995 für die Refinanzierung der Straßenbeleuchtung.
Der Rat beschließt, dass für die geringfügige Maßnahme der Erneuerung der Straßenbeleuchtung keine Anliegerversammlung gemäß § 8 a KAG NRW durchgeführt wird.
Status:
einstimmig

Dafür 0

Dagegen 0

Enthalten 1