Abstimmungsdetails

29. Änderung des Flächennutzungsplanes "Ausweisung eines Sondergebietes statt einer gemischten Baufläche nördlich der Fußsteigkoppel"
hier: Abwägung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, Satzungsbeschluss

Beschlusstext:
1. Die während öffentlichen Auslegung zum Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes „Ausweisung eines Sondergebietes statt einer gemischten Baufläche nördlich der Fußsteigkoppel“ eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit sind gemäß Abwägungsprotokoll zu berücksichtigen bzw. nicht zu berücksichtigen. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung beizufügen.
2. Die Ratsversammlung beschließt die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes „Ausweisung eines Sondergebietes statt einer gemischten Baufläche nördlich der Fußsteigkoppel“.
3. Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.preetz.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

Dafür 24

Dagegen 0

Enthalten 0