Abstimmungsdetails
Bebauungsplan Nr. 106 "Großflächiger Einzelhandel nördlich der Fußsteigkoppel"
hier: Abwägung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit; Satzungsbeschluss
- Beschlusstext:
- 1. Die während der öffentlichen Auslegung und Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 106 „Großflächiger Einzelhandel nördlich der Fußsteigkoppel“ für die Fläche nördlich der Fußsteigkoppel, südlich der Bundesstraße 76 und östlich der Wakendorfer Straße eingegangenen Stellungnahmen sind gemäß Abwägungsprotokoll zu berücksichtigen bzw. nicht zu berücksichtigen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 86 der Landesbauordnung beschließt die Ratsversammlung den Bebauungsplan Nr. 106 „Großflächiger Einzelhandel nördlich der Fußsteigkoppel“, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B) als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Ratsversammlung ist nach § 10 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und Auskunft verlangt werden kann.
Dafür 24
Dagegen 0
Enthalten 0