Abstimmungsdetails

6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Aufschließung der Grundstücke zwischen Wakendorfer Straße und der ehemaligen Kleinbahn"
hier: Abwägung über die während der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit; Satzungsbeschluss

Beschlusstext:
1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung und Veröffentlichung des Entwurfs der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Aufschließung der Grundstücke zwischen Wakendorfer Straße und der ehemaligen Kleinbahn" für das Gebiet zwischen Wakendorfer Straße und der ehemaligen Kleinbahn sowie das Teilgebiet zwischen Wakendorfer Straße und Moritz-Schreber-Straße eingegangenen Stellungnahmen sind gemäß Abwägungsprotokoll zu berücksichtigen bzw. nicht zu berücksichtigen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 86 der Landesbauordnung beschließt die Ratsversammlung die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Aufschließung der Grundstücke zwischen Wakendorfer Straße und der ehemaligen Kleinbahn", bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B) als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Ratsversammlung ist nach § 10 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und Auskunft verlangt werden kann.

Dafür 22

Dagegen 0

Enthalten 2