Abstimmungsdetails

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 "Erweiterung der Friedrich-Ebert-Schule"
hier: Abwägung über die während der erneuten öffentlichen Auslegung und Veröffentlichung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden; Satzungsbeschluss

Beschlusstext:
1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 "Erweiterung der Friedrich-Ebert-Schule" eingegangenen Stellungnahmen sind gemäß Abwägungsprotokoll zu berücksichtigen bzw. nicht zu berücksichtigen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 86 der Landesbauordnung beschließt die Ratsversammlung die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 "Erweiterung der Friedrich-Ebert-Schule", bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B) als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Ratsversammlung ist nach § 10 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und Auskunft verlangt werden kann.

Dafür 24

Dagegen 0

Enthalten 0