Abstimmungsdetails
Optionsfrist zur Verschiebung der Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz
- Beschlusstext:
- Der Gemeinderat der Gemeinde Harbke beschließt, von der Möglichkeit der Verlängerung der Optionsfrist zum § 2b Umsatzsteuergesetz für weitere 2 Jahre bis zum 31.12.2026 Gebrauch zu machen.
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen / 0 Nein- Stimmen / 0 Enthaltungen - Status:
- einheitlich zugestimmt
Dafür 13
Dagegen 0
Enthalten 0