Abstimmungsdetails

Bauleitplanung Eilsleben
3. Änderung Bebauungsplan "Hinter der Schmiede II", Eilsleben
- Aufstellungsbeschluss

Beschlusstext:
Der Gemeinderat Eilsleben beschließt gem. § 2 (1) i. V. m. § 13 BauGB in der derzeit gültigen Fassung die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter der Schmiede II“ für das Gebiet des erschlossenen Bereiches des 5. Bauabschnittes (Nelkenweg).
Der Geltungsbereich ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Mit der Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele verfolgt:
die Neuzeichnung des Planbereiches einschließlich der Neuabgrenzung der geplanten Erschließungsanlagen von bisher 3,5 Meter auf 5,8 Meter
die Änderung der Geschossigkeit auf 2 Vollgeschosse bei gleichzeitigem Ausschluss von Wohn- und Aufenthaltsräumen oberhalb des 2.Vollgeschosses
die Erhöhung der Grundflächenzahl von 0,3 auf 0,4 und der Geschossflächenzahl von 0,4 auf 0,6
die Änderung der festgesetzten Traufhöhe von 4,5 Meter auf 6,5 Meter und einer maximalen Firsthöhe von 9,5 Meter einschließlich der Festlegung der Bezugshöhe auf die geplante Straßenhöhe
die Begrenzung der Anzahl der Wohnungen auf maximal 2 Wohnungen je Gebäude
der Verzicht auf den Ausschluss von Garagen entlang von Straßen (es gibt dann nur noch die Garagenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt)

Gemäß § 13 (2) Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen.

Gemäß § 13 (3) BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4), von der Umweltprüfung § 2a, von der Angabe nach § 3 (2) Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 (5) Satz 3 und § 10 (4) BauGB abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.
Der Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans „Hinter der Schmiede II“ ist ortsüblich bekanntzumachen.
Status:
mehrheitlich zugestimmt

Dafür 12

Dagegen 0

Enthalten 1