Abstimmungsdetails

Änderung des Bebauungsplanes „Südlich der oberen Burgstraße“ im Ortsteil Kirkel-Neuhäusel gemäß § 13a BauGB; hier: Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Beschlusstext:
Der vom Büro Kernplan erstellte Entwurf der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Südlich der oberen Burgstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), sowie der Begründung, wird gebilligt.
Der Gemeinderat beschließt gem. § 13 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung des Bebauungsplanes im Internet, inklusive einer öffentlichen Auslegung, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB auf elektronischem Weg.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen im Internet zu veröffentlichen, zur Ansicht und zum Herunterladen bereit zu halten und zusätzlich auszulegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB von der Veröffentlichung im Internet / Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.
Status:
mehrheitlich zugestimmt

Dafür 7

Dagegen 0

Enthalten 0