Abstimmungsdetails
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
- Beschlusstext:
- Die Samtgemeinde Harpstedt nimmt nach § 111 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes die in der Sitzungsvorlage aufgeführte Zuwendung an.
- Status:
- einstimmig zugestimmt
Dafür 21
Dagegen 0
Enthalten 0