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Beschlusstext
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Bemerkung
Ausschussmitglied Werner Hahn bittet darum, die Formulierung im 3. Absatz „Da es weitere Interessenten für das Grundstück geben soll, möchte die Gemeinde mit dem Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht erwirken, dass das Grundstück im Zweifel nicht andere Zwecke als für die Ansiedlung eines Nahversorgers erworben wird…..“ korrekter zu formulieren, da es irreführend ist. Die Gemeinde beabsichtigt diese Satzung zu erlassen, um das Vorkaufsrecht zu sichern, um im Zweifel einem anderen Käufer das Grundstück nicht zuzugestehen und das Projekt „Tante Enso“ voranbringen zu können.
Ausschussmitglied Udo Allmers fordert, schnell zu reagieren. Doch er stellt in Frage, ob dieser rechtliche Rahmen so gegeben ist. Bisher war die Frage der Altlasten immer kritisch, wenn es darum ging, sich die Fläche zum Kauf zu sichern. Dieses sollte auch nach wie vor im Blick behalten werden. Die Gemeinde darf das Grundstück nicht im Rahmen des Vorkaufsrechts kaufen, um es dann später nicht für das vorgegebene Projekt einsetzen zu können.
Ausschussmitglied Werner Hahn ergänzt, dass der Verkäufer vertraglich verpflichtet werden kann, den Boden ordnungsgemäß zu übergeben.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Rat der Gemeinde Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
Die vorliegende Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das Grundstück „Osterstader Straße 26“ in Sandstedt wird gemäß § 10 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der jeweils geltenden Fassung beschlossen.
Organisation Klimaschutz-, Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss
Nummer 5/2021-2026
Datum Dienstag, 10. Mai 2022
Nummer 117/2021-2026