Status
Frist
Top
Beschlusstext
Kommentare
Bemerkung
Der Planer ist heute leider nicht vor Ort. Dafür steht Herr Jörg Stephan Garms als Eigentümer für Fragen zur Verfügung und führt kurz folgende Details aus:
Es sind 9 – 12 Wohneinheiten möglich und zwei Doppelhäuser denkbar. Es wird zwei Gemeinschaftszufahrten geben und grundsätzlich vertretbare Eingriffe in die Wallhecke, was den Bereich der Zufahrten betrifft.
Ausschussmitglied Kevin Werlich möchte wissen, ob beim Grundstück Nr. 9 die Spitze nicht bebaut werden soll.
Herr Jörg Stephan Garms erklärt, dass diese grundsätzlich als Gartenfläche vorgesehen ist, entweder für Grundstück 9 oder für das angrenzende Bestandsgebäude.
Ausschussmitglied Elke Burkhardt regt an, diese Spitze evtl. als Bienenfläche anzulegen.
Diese Anregung wird Herr Jörg Stephan Garms aufgreifen.
Ausschussmitglied Werner Hahn ergänzt, dass es sich tatsächlich um sehr große Grundstücke handelt und die Grundflächenzahl von 0,3 sollte möglich nicht ausgenutzt werden. Er möchte vom Eigentümer wissen, wie dieses gewährleistet werden kann.
Hier hat Herr Jörg Stephan Garms die Idee, teilweise Bungalows mit höheren Grundflächen auf den Grundstücken bauen zu lassen.
Ausschussmitglied Werner Hahn berichtet aus dem Arbeitskreis „Östlich der Wassergarde II“, dass die Dachneigung dort für die Einzelhäuser beim Baugebiet festgelegt worden sind und stellt den Antrag, die Dachneigung zwischen 30 und 45 Grad festzulegen.
Diesen Antrag kann die CDU-Fraktion nicht mittragen, da der Wunsch besteht, dass die Bauherren nach eigenen Wünschen bauen können und auch Stadtvillen möglich sein sollen.
Der Bauausschuss stimmt über die Beschlussempfehlung der Verwaltung mit dem weiterführenden Antrag von Ausschussmitglied Werner Hahn, dass die Dachneigung zwischen 25 und 45 Grad festzulegen ist, ab.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Entwurf der Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 18 „Markenmoor“, Ortsteil Bramstedt-Wittstedt wird zugestimmt. Die Durchführung einer öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.
Ferner soll die Dachneigung zwischen 25 und 45 Grad festgelegt werden.
Organisation Klimaschutz-, Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss
Nummer 4/2021-2026
Datum Montag, 21. März 2022
Nummer 92/2021-2026