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Beschlusstext
Kommentare
Bemerkung
Herr Markus Straeten stellt das Bauvorhaben anhand einer Präsentation vor.
Ortsbürgermeister Lüder Schnibbe möchte wissen, ob die Windmasten immer direkt 200 m hoch sein müssen.
Herr Markus Straeten erwidert, dass 200 m eine Standardhöhe ist, von der selten abgewichen wird. Zudem ergänzt er, dass der Abstand zu den Anwohnern zwischen 600 m und 1000 m liegen wird.
Ortsratsmitglied Elke Burkhardt würde es lieber sehen, wenn in der Beschlussempfehlung gezielt ein Raumordnungsplanverfahren benannt werden würde, welches durchgeführt wird. Die erneute Prüfung dieses Verfahrens hält sie für nicht gegeben.
Herr Markus Straeten informiert den Ortsrat, dass er regelmäßig mit dem Landkreis Cuxhaven telefoniert und es gut finden würde, wenn die Gemeinde an dieser Stelle ein deutliches Signal für einen Windpark setzen würde.
Beratendes Mitglied Kevin Werlich findet es wichtig, als Gemeinde selber die Richtung vorzugeben und dementsprechend heute auch ein deutliches Votum für einen Windpark abzugeben.
Herr Markus Straeten berichtet, dass die Situation vor Ort auf jeden Fall überprüft werden muss. Sei es über einen Flächennutzunsplan, einem Raumordnungsverfahren oder einem Verfahren nach dem Bundesemissionsschutzgesetz. Dementsprechend wird es in jedem Fall eine Prüfung geben, die wahrscheinlich auch über zwei Jahre gehen wird.
Erster Gemeinderat Martin Leying ergänzt, dass es bei positivem Votum der politischen Gremien in jedem Fall eine Prüfung geben werde. Der Gemeinde Hagen im Bremischen ist es wichtig, vom Vorfeld zu einem Raumordnungsverfahren ein positives Votum der politischen Gremien zu erhalten. Andernfalls könnte der positive Ausgang eines Raumordnungsverfahrens die Gemeinde unter Druck setzten, etwas umzusetzen was ggf. politisch nicht gewollt ist.
Im Anschluss lässt Ortsbürgermeister Lüder Schnibbe über den Verwaltungsvorschlag abstimmen.
Der Ortsrat Bramstedt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
Die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes `Windpark Lohe`, Ortschaft Bramstedt der Gemeinde Hagen im Bremischen zur Realisierung des Windparks in Bramstedt-Lohe mit einer Anlagenhöhe von 200 m wird gemäß Vorlage beschlossen.
Die Erforderlichkeit eines Raumordnungsverfahren durch den Landkreis Cuxhaven ist vorab zu prüfen.
Das frühzeitige Beteiligungsverfahren gem. § 4 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 BauGB soll eingeleitet werden.
Die Kosten des Bauleitplanverfahrens trägt der Antragsteller, ein städtebaulicher Vertrag wird zum gegebenen Zeitpunkt abgeschlossen.
Nummer 93/2021-2026