Abstimmungsdetails
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer A und der Grundsteuer B sowie der Gewerbesteuer in der Gemeinde Bunde (Hebesatzsatzung); Überprüfung der Hebesätze
- Beschlusstext:
- Aufgrund der negativen Haushaltssituation und der nicht mehr zum Ausgleich heranzuziehenden Überschussrücklage ist über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze ab 2023 zu beraten.
Übersichten über die Auswirkungen einer Erhöhung der Realsteuerhebesätze sind dieser Vorlage beigefügt.
VA 17.11.2022:
VA Achim Schlötel erläutert den Sachverhalt.
Beigeordnete Johanne Modder teilt mit, dass bezüglich der Entscheidung, ob die Hebesätze der Realsteuern erhöht werden, zunächst Eckdaten des Haushaltsplan 2023 vorliegen sollten.
Auf Nachfrage der Beigeordneten Johanne Modder teilt Bürgermeister Uwe Sap mit, dass die Verwaltung Eckdaten für den Haushaltsplan 2023 im Januar 2023 vorlegen kann.
VA Achim Schlötel erklärt weiter, dass die Hebesätze für die Realsteuern erhöht werden sollten, da beim zu erwartenden defizitären Haushalt alle Möglichkeiten der Einnahmebeschaffung ausgeschöpft werden sollten.
Beigeordneter Janßen fragt, ob die Gemeinde Bunde durch die Grundsteuerreform und die damit verbundene neue Bewertung der Grundstücke zusätzliche Steuereinnahmen erhält. Allgemeiner Stellvertreter van Vügt teilt daraufhin mit, dass aufgrund der Grundsteuerreform grundsätzlich keine zusätzlichen Erträge aus Steuern zu erwarten sind.
Allgemeiner Vertreter van Vügt informiert weiter darüber, dass ein Beschluss über eine Erhöhung der Hebesätze vor dem 15.02.23 sinnvoll wäre, da dann bei der Jahresveranlagung der Steuern und Abgaben die beschlossenen Hebesätze berücksichtigt werden könnten.
Beigeordnete Annemarie Tuitjer regt an, dass eine mögliche Erhöhung der Hebesätze der Realsteuern in kleinen Schritten vorgenommen werden sollte, da die BürgerInnen aufgrund der aktuellen Krisensituation und der damit einhergehenden Inflation derzeit bereits finanziell stark belastet sind.
Bürgermeister Uwe Sap mit, dass der Finanz- Prüfungs- und Wirtschaftsausschuss bei der Beschlussfassung zu beteiligen ist.
Nach weiterer ausführlicher Beratung beschließt der VA, zunächst in den Fraktionen über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze zu beraten.
Neuer Sachverhalt:
Zur weiteren politischen Beratung ist dieser Drucksache zusätzlich zu den bereits vorhandenen Anlagen eine Übersicht über die möglichen Steuermehrerträge bei einer Erhöhung der Realsteuerhebesätze von derzeit 370 v. H. auf 380 v. H., 390 v. H. oder 400 v. H. beigefügt worden.
Finanz-, Prüfungs- und Wirtschaftsausschuss 16.01.2023:
Bevor über die Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer in der Gemeinde Bunde beraten wird, informiert Fachbereichsleiter Schlötel über die Eckdaten des Haushaltsplans 2023.
Nach Auswertung der Mittelanmeldungen und unter Berücksichtigung der bislang bekannten Änderungsbedarfe wird für 2023 mit Stand vom 16.01.2023 von einem vorläufigen Fehlbedarf von insgesamt ca. 4.000.000,00 Euro ausgegangen.
Anschließend erläutert Fachbereichsleiter Schlötel die wesentlichen Veränderungen (ab 50.000,00 Euro) bei den Erträgen und Aufwendungen gegenüber der bisherigen Ergebnisplanung (im Haushaltsplan 2022 für das Haushaltsjahr 2023).
Um den Fehlbedarf zu senken, ist es aus Sicht der Verwaltung empfehlenswert und notwendig, die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer anzuheben.
Anhand von entsprechenden Übersichten werden die Auswirkungen einer Anhebung der genannten Hebesätze im Einzelnen aufgeführt und erläutert.
SPD-Fraktionsvorsitzender Reck teilt mit, dass die SPD-Fraktion sich umfassend mit der Thematik beschäftigt hat. Nach eingehender Beratung in der Fraktion ist man im Hinblick auf eine weitere Entlastung der Finanzsituation der Gemeinde Bunde zu dem einstimmigen Entschluss gekommen, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer auf jeweils 390 Prozentpunkte zu erhöhen.
Anschließend äußert sich Ausschussmitglied Gelder für die Gruppe Grüne/FDP und teilt mit, dass eine Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer auf jeweils 390 Prozentpunkte nachvollziehbar ist. Auch im Hinblick auf die zu erwartende Erhöhung der Landesdurchschnittssätze ist eine Anhebung der Hebesätze unabwendbar.
Stv. Ausschussvorsitzender Kröger gibt zu bedenken, dass die Bevölkerung durch die enormen Kostensteigerungen in vielen Bereichen hohen Belastungen ausgesetzt ist. Aufgrund dessen ist die Gruppe CDU/Bahne nach reiflicher Überlegung der Auffassung, dass eine Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer auf jeweils 380 Prozentpunkte in diesem Jahr ausreichend ist. Eine weitere Anhebung im Folgejahr wäre eventuell nicht auszuschließen.
Der Finanz-, Prüfungs- und Wirtschaftsausschuss schlägt bei zwei Gegenstimmen vor, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer ab 2023 auf jeweils 390 Prozentpunkte anzuheben. - Status:
- mehrheitlich zugestimmt
Dafür 5
Dagegen 2
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