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Beschlusstext
Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen Gründen Änderungen des Gesellschaftsvertrages der GNR Gesellschaft zur energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe mbH bzw. Nahwärme Brakel GmbH als notwendig erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt Bad Wünnenberg damit einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt des Gesellschaftsvertrages nicht verändert wird und kommunalrechtliche Belange nicht betroffen sind.
Der Vertreter der Stadt Bad Wünnenberg in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG wird bevollmächtigt und beauftragt, die Geschäftsführung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG zu ermächtigen und zu beauftragen, in der Gesellschafterversammlung der Energieservice Westfalen Weser GmbH den Beschlüssen zur Umsetzung der obigen Ratsbeschlüsse zuzustimmen und insbesondere die Geschäftsführung der Energieservice Westfalen Weser GmbH zu ermächtigen und zu beauftragen, die hierfür notwendigen Schritte umzusetzen, insbesondere den Anteilskaufvertrag abzuschließen.
Kommentare
Bemerkung
Frau Dr. Dubberke merkt an, dass Holz nicht der geeignete Rohstoff zum Heizen sei und es modernere Heizmöglichkeiten gebe.
Weitere Anmerkungen ergeben sich keine.
Im Anschluss bittet Bürgermeister Carl um Beschlussfassung gemäß der Beschluss-
vorlage.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bad Wünnenberg stimmt bei 2 Nein-Stimmen und 25 Ja-Stimmen mehrheitlich – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – der Erhöhung der Beteiligung der Energieservice Westfalen Weser GmbH an der GNR Gesellschaft zur energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe mbH durch Erwerb einer zusätzlichen Beteiligung am Stammkapital im Nennwert von 48.000 € (entspricht einer Erhöhung der Beteiligungsquote an der Gesellschaft von 33,33 % auf 50,0 %) zu.
Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen Gründen Änderungen des Gesellschaftsvertrages der GNR Gesellschaft zur energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe mbH bzw. Nahwärme Brakel GmbH als notwendig erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt Bad Wünnenberg damit einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt des Gesellschaftsvertrages nicht verändert wird und kommunalrechtliche Belange nicht betroffen sind.
Der Vertreter der Stadt Bad Wünnenberg in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG wird bevollmächtigt und beauftragt, die Geschäftsführung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG zu ermächtigen und zu beauftragen, in der Gesellschafterversammlung der
Energieservice Westfalen Weser GmbH den Beschlüssen zur Umsetzung der obigen Ratsbeschlüsse zuzustimmen und insbesondere die Geschäftsführung der Energieservice Westfalen Weser GmbH zu ermächtigen und zu beauftragen, die hierfür notwendigen Schritte umzusetzen, insbesondere den Anteilskaufvertrag abzuschließen.
Organisation Rat der Stadt Bad Wünnenberg
Nummer /5/2024
Datum Donnerstag, 6. Juni 2024
Nummer BV / 41 / 2024