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Beschlusstext
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Bemerkung
Herr Wittler erläutert die Vorlage und bittet um Beschlussfassung.
Nachfragen ergaben sich keine.
Im Anschluss bittet Bürgermeister Carl um Beschlussfassung gemäß Beschlussvorlage.
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Bad Wünnenberg stimmt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – der Veräußerung und Übertragung sämtlicher
Geschäftsanteile der Westfalen Weser Ladeservice GmbH von der
Westfalen Weser Beteiligungen GmbH auf die
Energieservice Westfalen Weser GmbH und damit zugleich dem Erwerb dieser
Geschäftsanteile durch die Energieservice Westfalen Weser GmbH einstimmig zu.
2. Der Rat der Stadt Bad Wünnenberg stimmt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – dem Erwerb einer Beteiligung in Höhe von rd. 10 % der Geschäftsanteile der Autostrom plus GmbH durch die
Westfalen Weser Ladeservice GmbH einstimmig zu.
Unter Berücksichtigung der dargestellten Wirtschaftlichkeit – insbesondere der beschriebenen Verpflichtung zur Kapitalausstattung der Gesellschaft – betragen die Anschaffungskosten der Beteiligung an der Autostrom plus GmbH für die
Westfalen Weser Ladeservice GmbH nicht mehr als 1,9 Mio. €.
3. Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen Gründen
Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Autostrom plus GmbH als notwendig erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt Bad Wünnenberg damit einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt des Gesellschaftsvertrages nicht verändert wird und kommunalrechtliche Belange nicht betroffen sind.
4. Der Vertreter der Stadt Bad Wünnenberg in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG wird bevollmächtigt und beauftragt, die Geschäftsführung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG zu ermächtigen und zu beauftragen, in den Gesellschafterversammlungen der
Westfalen Weser Beteiligungen GmbH und der
Energieservice Westfalen Weser GmbH den Beschlüssen zur Umsetzung der
obigen Ratsbeschlüsse zuzustimmen und insbesondere deren Geschäftsführungen zu ermächtigen und zu beauftragen, die hierfür notwendigen Schritte umzusetzen. Dies umfasst, in der Gesellschafterversammlung der
Westfalen Weser Ladeservice GmbH den Beschlüssen zur Umsetzung der obigen Ratsbeschlüsse zuzustimmen und insbesondere die Geschäftsführung der
Westfalen Weser Ladeservice GmbH zu ermächtigen und zu beauftragen, die hierfür notwendigen Schritte umzusetzen.
Organisation Rat der Stadt Bad Wünnenberg
Nummer /3/2024
Datum Donnerstag, 25. April 2024
Nummer BV / 22 / 2024