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Beschlusstext
Der Ausschuss wird zu gegebener Zeit über die weitere Entwicklung informiert.
Kommentare
Bemerkung
Er verweist auf die betroffenen Gebiete an der A33 und A44.
Herr Freiheit erklärt daraufhin, dass jede Kommune verpflichtet ist, eine entsprechende Lärmaktionsplanung aufzustellen und gibt den zeitlichen Rahmen wieder.
Grundsätzlich sei es ausreichend, wenn der Landesbetrieb Straßen NRW regelmäßig gehört wird, ob Maßnahmen an der A33/A44, welche in Ihrer Straßenbaulast obliegen, geplant sind.
Aus dem Ausschuss wurde der Hinweis gegeben, dass gerade der Ortsteil Haaren sehr stark betroffen sei. Daher würde beantragt, dass ein Lärmaktionsplan aufgestellt wird und entsprechende Maßnahmen zur Lärmminderung erarbeitet werden.
Seitens der SPD wird ergänzt, dass nicht nur der Stadtteil Haaren sondern auch Helmern betroffen sei. Mit dem Hinweis auf Lärmschutzmaßnahmen in benachbarten Kommunen und dem steigenden Lärmaufkommen wird der Antrag zur Erstellung eines Lärmaktionsplan unterstützt.
Herr Watts verweist auf die im Rahmen der Bauleitplanung erstellten Lärmgutachten hin und das entsprechende lärmmindernde Maßnahmen in den Ortsrandlagen umgesetzt wurden.
Die SPD bekräftigt hingegen, dass der Lärm der Autobahn mitten im Ort zu hören sei.
Herr Günter weißt drauf hin, dass die Zuständigkeit beim Landesbetrieb Straßen NRW und der Autobahn GmbH liegt und diese dem Aufstellungsprozess aktiv beteiligt werden sollten.
Mit dem Verweis auf Nachbarkommunen, die einen eigenen Lärmaktionsplan aufgestellt haben, wird der Antrag kurz diskutiert und zur Abstimmung gebracht.
Beschluss:
Der Wirtschafts-, Bau- und Planungsausschuss beschließt, dass ein eigener Lärmaktionsplan aufgestellt wird.
Ergebnis: Einstimmig
Organisation Wirtschafts-, Bau- und Planungsausschuss
Nummer /3/2023
Datum Dienstag, 19. September 2023
Nummer IV / 13 / 2023