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Beschluss

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Straßensanierung "Braukstraße" im Stadtteil Haaren

Beschlusstext

Im Zuge der erforderlichen Sanierung der Hausanschlussleitungen in der „Braukstraße“ sind von den betroffenen Grundstückseigentümern auf ihren Grundstücken gem. § 14 Abs. 4 der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bad Wünnenberg vom 14.12.2007 Prüfschächte zu errichten.

Kommentare

Bemerkung

Betriebsleiter Wittler erläutert noch einmal kurz die Vorlage. Die Rechtslage ist eindeutig; die Errichtung von Kontrollschächten auf den Grundstücken der Anlieger lt. Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bad Wünnenberg vorgeschrieben. Die Sanierung defekter Hausanschlussleitungen und Errichtung von Kontrollschächten ist Sache der Grundstückseigentümer, die diese Maßnahmen auf eigene Kosten gem. den Vorgaben der Abwasserbeseitigungssatzung durchzuführen bzw. zu beauftragen haben.
Die Kosten beziffert Wittler auf Rückfrage mit rd. 2000 € je Schacht zzgl. der Hausanschlussleitung, wobei in der „Braukstraße“ aufgrund des vorhandenen Trennsystems für jedes Grundstück zwei Anschlussschächte erforderlich sind.
Dr. Kappius ergänzt, dass die Thematik vom Ausschussvorsitzenden Münster bereits in einer Bürgerversammlung in Haaren angesprochen wurde. Die Anlieger sind darüber informiert, dass diese zusätzlichen Kosten im Rahmen der Straßensanierung „Braukstraße“ auf sie zukommen.
Nach kurzer Diskussion ergeht folgender einstimmiger Beschluss:

Im Zuge der erforderlichen Sanierung der Hausanschlussleitungen in der “Braukstraße“ sind von den betroffenen Grundstückseigentümern auf ihren Grundstücken gem. § 14 Abs. 4 der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bad Wünnenberg vom 14.07.2007 Prüfschächte zu errichten.

Sitzung

Organisation Betriebsausschuss

Nummer /2/2023

Datum Dienstag, 26. September 2023

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Vorlage

Nummer BVA / 33 / 2023

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