Abstimmungsdetails
Prüfaufträge Kurortstatus: Einstellung des Heilquellen-Ausschanks, Weiternutzung der Quellen, Heilquellenschutzgebietsverordnung, Machbarkeitsstudie Kurmittelhaus, Stadtmarketing- und Tourismuskonzept
- Beschlusstext:
- Entsprechend den Darstellungen in der Verwaltungsvorlage Nr. 89/2025 fasst der Rat folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt die Einstellung des Trinkausschanks der Heilquellen zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Der Rat beschließt, dass die Solequelle, die Ostersodquelle und die Mühlenworthquelle weiterhin für die Infrastruktureinrichtungen Wassertretbecken, Gradierwerk und Rohmel-Freibad verwendet werden.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Schritte in Bezug auf die wasserrechtlichen Genehmigungen sowie die Herstellungserlaubnis einzuleiten.
Der Rat stellt fest, dass der Landkreis Hameln-Pyrmont eine Aufrechterhaltung der Heilquellenschutzgebietsverordnung nicht mehr als gerechtfertigt bewertet und stimmt dem zu. Er beauftragt die Verwaltung, die Aufhebung der Heilquellenschutzgebietsverordnung beim Landkreis Hameln-Pyrmont zu beantragen.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Machbarkeitsstudie für das Kurmittelhaus erstellen zu lassen.
Der Rat beauftragt die GeTour zur Erstellung eines Stadtmarketing- und Tourismuskonzeptes. Für die Bearbeitung der Aufgabe werden der GeTour GmbH Aufwendungen in Höhe von max. 50.000 Euro unter Anrechnung von Fördermitteln auf Nachweis erstattet.
30.000 Euro werden im Haushaltsjahr 2025 außerplanmäßig bereitgestellt, die durch erwartete Fördermitteleinnahmen der GeTour in Höhe von 10.000 Euro und weitere 20.000 Euro aus nicht benötigten Haushaltsmitteln der Bauunterhaltung – Zaun Feuerteich- gedeckt werden. Weitere 20.000 Euro sind als Ausgabe im Haushaltsplan 2026 und 7.000 Euro erwartete Fördermitteleinnahmen, zu veranschlagen. - Status:
- einstimmig zugestimmt
Dafür 29
Dagegen 0
Enthalten 0