Abstimmungsdetails
Jahresabschlüsse 2014 und 2015;
Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfungsberichten des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) vom 14.4.2022
Entlastungsverfahren
- Beschlusstext:
- Der Rat beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Ziff. 10 NKomVG in Verbindung mit § 129 Abs. 1 NKomVG die Jahresabschlüsse 2014 und 2015.
Zugleich wird dem Bürgermeister gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG die vorbehaltlose Entlastung erteilt. - Status:
- einstimmig zugestimmt
Dafür 28
Dagegen 0
Enthalten 0