Vorlagendetails
Nachwahl in die städtischen Ausschüsse
- Nummer:
- BV-122/2022
- Abteilung:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Beschlusstext:
- Die Wahl in die Ausschüsse erfolgte auf der Basis eines gemeinsamen Vorschlages der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen.
Als Rechtsgrundlage für die Neubesetzung findet § 46 Abs. 5 Gemeindeordnung Anwendung.
Durchführung der Wahl aufgrund der Vorschläge der Fraktionen.
Sitzung STOV-10/2022 am 12.12.2022 von STOV
Betreff: Vorlagen - ÖT
Betreff: Vorlagen - ÖT
Protokoll: Nr.6
Nachwahl in die städtischen Ausschüsse
Abstimmung: Dafür 22 , Dagegen 0 , Enthaltung 0
Nachwahl in die städtischen Ausschüsse
Abstimmung: Dafür 22 , Dagegen 0 , Enthaltung 0