Abstimmungsdetails

Übertragung von Entscheidungsbefugnissen für 2025 nach § 27 Absatz 1 der Gemeindeordnung

Beschlusstext:
Dem Projektausschuss wird die abschließende Entscheidung über die Vergabe von Aufträgen sowie über die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen für die nachfolgenden Projekte im Rahmen der Haushaltsmittel 2025 übertragen:
Gemeindeeigene Wohnhäuser
Feuerwehr, Feuerlöschwesen inklusive Katastrophenschutzfahrzeug
Heimatpflege, Gemeindefest, Ortsbild
Seniorenarbeit
Jugendarbeit
Kindergarten
Kinderspielplätze
Sportförderung
Wasserversorgung
Abwasserbeseitigung
Gemeindestraßen und –wege inkl. Straßenbeleuchtung und –reinigung
Bauhof, Gemeindearbeiter (auch Unternehmerleistungen)
Der Bürgermeister entscheidet über den Erwerb von Vermögensgegenständen für die unter Ziffer 1 aufgezählten Projekte im Rahmen der Haushaltsmittel 2025 nach Beschlussfassung im Projektausschuss.
Folgende Ziele und Grundsätze sind zu beachten:
Erläuternde Hinweise zu den Produktkonten
Die Entscheidungsbefugnisse des Bürgermeisters, die durch § 2 der Hauptsatzung allgemein übertragen worden sind, werden nicht berührt.
Status:
einstimmig zugestimmt

Dafür 12

Dagegen 0

Enthalten 0