Abstimmungsdetails

Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG; hier: Berichterstattung der Gemeinde Großbarkau zur Lärmaktionsplanung 2024

Beschlusstext:
Die Gemeinde Großbarkau stellt erstmalig einen Lärmaktionsplan gem. der EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. §§ 47 a–f BImschG auf. Dieser soll alle fünf Jahre überprüft und ggf. fortgeschrieben werden.
Bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans ist die Öffentlichkeit zu beteiligen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll wie folgt durchgeführt werden:
Die Öffentlichkeit wird im Rahmen der öffentlichen Sitzungen der Gemeinde beteiligt.
Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung sind der Gemeindevertretung zur abschließenden Beschlussfassung und zur Berichterstattung an die EU-Kommission vorzulegen.
Status:
Mehrheitlich zugestimmt

Dafür 8

Dagegen 0

Enthalten 1