Abstimmungsdetails
Übertragung von Entscheidungsbefugnissen für 2024 nach § 27 Abs. 1 der Gemeindeordnung
- Beschlusstext:
- Dem Projektausschuss wird die abschließende Entscheidung über die Vergabe von Aufträgen sowie über die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen für die nachfolgenden Projekte im Rahmen der Haushaltsmittel 2024 übertragen:
Kulturelle Einrichtungen (Heimatpflege, Ortsbild)
Senioreneinrichtungen (Seniorenarbeit)
Jugendhilfe, Jugendarbeit inklusive Kindertagesstätten
Kinderspielplatz
Bolzplatz
Badestelle
Gemeindestraßen und –wege inklusive Straßenbeleuchtung und –rei- nigung
Ortsentwässerung inklusive Niederschlagswasserbehandlung
Dorfgemeinschaftshaus
Bauhof (Unternehmerleistung)
Der Bürgermeister entscheidet über den Erwerb von Vermögensgegenständen für die unter Ziffer 1 aufgezählten Projekte im Rahmen der Haushaltsmittel 2024 nach Beschlussfassung im Projektausschuss.
Folgende Ziele und Grundsätze sind zu beachten:
Erläuternde Hinweise zu den Produktkonten
Die Entscheidungsbefugnisse des Bürgermeisters, die durch § 2 der Hauptsatzung allgemein übertragen worden sind, werden nicht berührt. - Status:
- einstimmig zugestimmt
Dafür 8
Dagegen 0
Enthalten 0