Abstimmungsdetails

Antrag der Fraktion "Bündnis 90 Die Grünen" auf Änderung der Hauptsatzung;
hier: Einführung einer Stellvertretungsregelung für die Mitglieder der Ausschüsse

Beschlusstext:
§ 4 (1) Ständige Ausschüsse wird hinter Satz 2 nach dem Wort „ erhöhen“ wie folgt ergänzt:
„Für die Ausschussmitglieder können für jede im Ausschuss vertretene Fraktion bis zu zwei Stellvertreter/innen gewählt werden.“
Die neue Formulierung lautet zukünftig wie folgt:
Die Zahl der Ausschusssitze kann sich durch Anwendung des § 46 Abs. 1 und 2 Gemeindeordnung erhöhen. Für die Ausschussmitglieder können für jede im Ausschuss vertretene Fraktion bis zu zwei Stellvertreter/innen gewählt werden. In die Ausschüsse können Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die der Gemeindevertretung angehören können; ihre Zahl darf die Zahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter im Ausschuss nicht erreichen.
Status:
einstimmig zugestimmt

Dafür 8

Dagegen 0

Enthalten 0