Abstimmungsdetails
Übertragung von Entscheidungsbefugnissen für 2024 nach § 27 Abs. 1 der Gemeindeordnung
- Beschlusstext:
- Dem Projektausschuss wird die abschließende Entscheidung über die Vergabe von Aufträgen sowie über die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen für die nachfolgenden Projekte im Rahmen der Haushaltsmittel 2024 übertragen:
Feuerwehr, Feuerlöschwesen
Kulturelle Einrichtungen (Heimatpflege, Ortsbild, Dorffeste)
Senioreneinrichtungen, Seniorenarbeit
Jugendhilfe, Jugendarbeit inklusive Kindertagestätten
Kinderspielplätze
Sporteinrichtungen, Sportförderung
Badestelle
Öffentliche Fläche, Dorfplatz
Gemeindestraßen und –wege inklusive Straßenbeleuchtung und
–reinigung
Ortsentwässerung inklusive Niederschlagswasserbehandlungsan-
lagen
Dorfgemeinschaftshaus (Landhaus)
Bauhof (Unternehmerleistungen)
Elektroladesäule
W-LAN in der Gemeinde Schellhorn
Der Bürgermeister entscheidet über den Erwerb von Vermögensgegenständen für die unter Ziffer 1 aufgezählten Projekte im Rahmen der Haushaltsmittel 2024 nach Beschlussfassung im Projektausschuss.
Folgende Ziele und Grundsätze sind zu beachten:
Erläuternde Hinweise zu den Produktkonten
Die Entscheidungsbefugnisse des Bürgermeisters, die durch § 2 der Hauptsatzung allgemein übertragen worden sind, werden nicht berührt. - Status:
- einstimmig zugestimmt
Dafür 12
Dagegen 0
Enthalten 0