Abstimmungsdetails

Gemeindliches Einvernehmen zu einer Bauvoranfrage

Beschlusstext:
Aufgrund Befangenheit verlassen Frau und Herr Kaczmarczyk gemäß § 22 GO den Raum.
Das gemeindliche Einvernehmen zu der Bauvoranfrage für die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern auf den Grundstücken Schwebstöcken 51 + 53 in der Gemeinde Schellhorn wird gem. § 36 BauGB nicht erteilt*.
* Begründung: Die mit der Bauvoranfrage einhergehende Bebauung fügt sich nicht in die vorhandene Bebauung der direkten Umgebung ein. Der Bauträger soll eine Höhe über N.N. von 9 m nicht überschreiten. Die Anzahl der Wohnungen sollte 26 nicht überschreiten. Es sind je Wohnung 2 Stellplätze zu planen.
Status:
Mehrheitlich zugestimmt

Dafür 7

Dagegen 5

Enthalten 1