Abstimmungsdetails
Planung von Freiflächen-PV-Anlagen in der Gemeinde Schellhorn; hier: Vorplanung für die Errichtung eines Solarparks im Ortsteil Sophienhof, beidseits der B 76
- Beschlusstext:
- Gemäß § 22 GO verlässt Bürgermeister Johanssen aufgrund Befangenheit den Raum.
Die Gemeinde Schellhorn nimmt die vom Büro ELBBERG erarbeitete Vorplanung der SolarWind Projekt GmbH im Auftrag der ENERPARC AG, zustimmend zur Kenntnis. Sie ist grundsätzlich bereit, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-PV-Anlage (Solarpark) an dem Standort im Ortsteil Sophienhof zu schaffen.
Vor dem Einstieg in eine formelle Bauleitplanung mit der Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans ist mit dem Vorhabenträger ein Städtebaulicher Vertrag (§ 11 BauGB) abzuschließen, in dem dieser sich verpflichtet, die Gemeinde von sämtlichen Kosten sowie der Haftung im Falle eines möglichen Scheiterns der Planung freizuhalten. - Status:
- einstimmig zugestimmt
Dafür 11
Dagegen 0
Enthalten 0