Abstimmungsdetails

Gültigkeit der Gemeindewahl vom 14.05.2023 gem. § 39 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz

Beschlusstext:
Der Wahlprüfungsausschuss schlägt der Gemeindevertretung gemäß § 66 GKWO folgende Beschlussfassung vor:
Gemäß § 39 Nummer 4 des GKWG wird die Wahl für gültig erklärt.
Status:
einstimmig zugestimmt

Dafür 3

Dagegen 0

Enthalten 0