Abstimmungsdetails
Gültigkeit der Gemeindewahl vom 14.05.2023 gem. § 39 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz
- Beschlusstext:
- Der Wahlprüfungsausschuss schlägt der Gemeindevertretung gemäß § 66 GKWO folgende Beschlussfassung vor:
Gemäß § 39 Nummer 4 des GKWG wird die Wahl für gültig erklärt. - Status:
- einstimmig zugestimmt
Dafür 3
Dagegen 0
Enthalten 0