Abstimmungsdetails

Gebührenkalkulation und Gebührenanpassung bei der Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen der Stadt Hessisch Oldendorf

Beschlusstext:
Basierend auf der Gebührenkalkulation 2024 werden die Gebühren wie folgt festgesetzt:
für Kindergärten auf der Grundlage eines Kostendeckungsgrades von 25% der Gesamtkosten für Kindergärten
für U3-Kinder in altersübergreifenden Gruppen von 22% der Gesamtkosten für Kindergärten
für die Krippen auf der Grundlage eines Kostendeckungsgrades von 15,5% der Gesamtkosten für Krippen und
für die Nachmittagsbetreuung an Grundschulen auf der Grundlage eines
Kostendeckungsgrades von 30% der Gesamtkosten der Nachmittagsbetreuung.
Die resultierenden Beträge werden in den jeweiligen Gebührensatzungen festgeschrieben.
Status:
Einstimmig zugestimmt

Dafür 7

Dagegen 0

Enthalten 0