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Beschlusstext
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Bemerkung
Ratsmitglied Leo Mahler ergänzt, dass im Feuerschutzausschuss besprochen wurde, dass dies keine Verpflichtung für die Feuerwehr darstellen dürfe.
Bürgermeister Andreas Wittenberg erklärt, dass die Begleitung von Umzügen bisher aus Tradition durch die Feuerwehr durchgeführt wurde. Die Entscheidung über einen Eingriff liegt allerdings weiter beim jeweiligen Dienstvorgesetzten bzw. Ortsbrandmeister.
Der Rat der Gemeinde Hagen im Bremischen fasst folgenden Beschluss:
Im Sinne des § 2 Abs.6 Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG) wird beschlossen, dass zur Sicherung von gemeindlichen Veranstaltungen abweichend von § 36 Abs. 1 und § 44 Abs. 2 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung die Befugnisse für die Verkehrsregelung durch die örtliche Feuerwehr wahrgenommen wird, soweit hierfür Polizeivollzugskräfte nicht oder nicht rechtzeitig ausreichend zur Verfügung stehen und die Wahrnehmung der Aufgaben nach Absatz 1 nicht gefährdet wird.
Gemeindliche Veranstaltungen sind nicht nur gemeindeeigene Veranstaltungen, sondern auch solche, die von Institutionen auf dem Gemeindegebiet zur Förderung des Gemeindewohls veranstaltet werden. Dies Können auch kulturelle- oder Brauchtumsveranstaltungen im Rahmen der Gesetze sein.
Organisation Rat der Gemeinde Hagen im Bremischen
Nummer 7/2021-2026
Datum Dienstag, 4. Oktober 2022
Nummer 169/2021-2026